bookmark_borderGalaxy Tab S9 FE 5G R52WB0C8NXE gestohlen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich den Diebstahl des nachfolgend näher bezeichneten Tablets der Marke Samsung an:

  • Modell: SM-X516B
  • Farbe: Schwarz
  • Speicher: 6 GB RAM | 128 GB interner Speicher
  • Produktname: Galaxy Tab S9 FE 5G
  • Herstellungsland: Vietnam
  • IMEI 1: 354136921004754
  • IMEI 2: 354171671004753
  • Seriennummer (S/N): R52WB0C8NXE
  • EID: 89033023426120100018016056259
  • Galaxy Tab S9 FE 5G R52WB0C8NXE gestohlen

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass das oben genannte Tablet entwendet wurde. Der Diebstahl ereignete sich am Ostermontag in Hamm, am Bahnhof, Bahnsteig 10. ( Galaxy Tab S9 FE 5G )

Ich bitte um entsprechende polizeiliche Maßnahmen zur Wiederbeschaffung des gestohlenen Gerätes.

Mit freundlichen Grüßen,

dertester18@gmail.com

Buchladen Buchhandel in Oelde
Hulyyou

1. Fundunterschlagung (§ 246 Abs. 1 StGB):

Wer eine fremde bewegliche Sache findet und sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, anstatt sie dem Eigentümer, dem Fundbüro oder der Polizei zu übergeben, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Das gefundene Tablet ist zweifellos eine fremde bewegliche Sache. Da Sie wissen, dass es gestohlen wurde, ist die Zueignung in der Absicht, es zu behalten oder einem Dritten zu geben, rechtswidrig.

Der Paragraph lautet:

§ 246 StGB (Unterschlagung)

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. 

(3) Der Versuch ist strafbar. 

Da das Tablet einen Wert von über 10 Euro haben dürfte, greift hier die Anzeigepflicht. Die Nichtanzeige und die Zueignung erfüllen den Tatbestand der Fundunterschlagung.

2. Hehlerei (§ 259 StGB):

Da Sie wissen, dass es sich bei dem Tablet um Diebesgut handelt, könnten Sie sich auch der Hehlerei schuldig machen, wenn Sie es ankaufen, sich oder einem Dritten verschaffen oder es absetzen (verkaufen, weitergeben etc.).

Der Paragraph lautet auszugsweise:

§ 259 StGB (Hehlerei)

Wer eine Sache, die ein anderer durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

In Ihrem Fall des Nichtabgebens könnte argumentiert werden, dass Sie sich das Diebesgut „verschaffen“ im Sinne des Paragraphen, da Sie es in Ihren Besitz behalten, obwohl Sie um die Herkunft wissen. Auch wenn keine direkte Bereicherungsabsicht vorliegt, kann das Behalten als ein Sich-Verschaffen gewertet werden, das den Täter des ursprünglichen Diebstahls unterstützt, indem die Sache dem Zugriff des Eigentümers entzogen bleibt.

3. Strafantrag und öffentliches Interesse (§ 248a StGB):

Grundsätzlich werden Unterschlagung und Diebstahl geringwertiger Sachen nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Allerdings dürfte ein hochwertiges Tablet wie das Galaxy Tab S9 FE 5G nicht als geringwertig eingestuft werden. Zudem könnte die Staatsanwaltschaft aufgrund des Diebstahls und des öffentlichen Interesses an der Verfolgung von Straftaten auch ohne Strafantrag ermitteln.

Zusammenfassend müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen, wenn Sie das gefundene gestohlene Tablet nicht abgeben:

  • Strafanzeige und Ermittlungsverfahren: Der Eigentümer (oder die Polizei nach Kenntniserlangung des Diebstahls) wird wahrscheinlich Anzeige erstatten.
  • Verurteilung wegen Fundunterschlagung (§ 246 StGB): Dies kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Die konkrete Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Vorstrafen, Motivation etc.).
  • Verurteilung wegen Hehlerei (§ 259 StGB): In schwerwiegenderen Fällen oder wenn Sie versuchen, das Tablet zu veräußern, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
  • Schadensersatzansprüche: Der rechtmäßige Eigentümer kann zivilrechtlich Schadensersatz für den Verlust des Tablets fordern.
  • Eintrag im Führungszeugnis: Eine Verurteilung kann zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen, was berufliche und private Nachteile mit sich bringen kann.

Es ist dringend anzuraten, das gefundene gestohlene Tablet unverzüglich bei der Polizei oder einem Fundbüro abzugeben, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ihr Wissen um den Diebstahl wiegt hierbei besonders schwer.